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Satzung

Die Vereinssatzung — offen einsehbar.

Die Satzung von Vision Tansania e.V. wurde am 28. August 2007 in Winterborn (Pfalz) beschlossen. Sie definiert den gemeinnützigen Zweck, die Vereinsorganisation und die Verwendung der Mittel. Sie ist beim Amtsgericht Kaiserslautern unter VR 30105 hinterlegt.

Satzung von Vision Tansania e.V.

PDF — Stand 28. August 2007, zuletzt geändert wie im Vereinsregister VR 30105 eingetragen

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Was in der Satzung steht

Inhaltsübersicht

§ 1–2 · Name & Zweck

Vereinsname, Sitz Winterborn (Pfalz), Geschäftsjahr. Gemeinnütziger Zweck: Unterstützung der Menschen im Norden Tansanias in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wasser und Lebensgrundlagen.

§ 3–5 · Mitgliedschaft

Erwerb, Beendigung und Beiträge. Stimmrecht in der Mitglieder­ versammlung. Drei Beitragsstufen (ermäßigt, Standard, Förderer) — siehe Mitmachen.

§ 6–8 · Organe

Vorstand (1. + 2. Vorsitz, Schatzmeister), Mitgliederversammlung (jährlich), Wahlperioden. Aktuelle Besetzung: Tatjana Reis, Siegfried Kästle, Christel Meisel — siehe Über uns.

§ 9–11 · Mittelverwendung

Verwendung ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke. Keine Ge­ winnausschüttungen. Bei Auflösung Übertrag an gemeinnützige Empfänger. Transparenz nach ITZ-Standard — siehe Transparenz.

Die hier dargestellte Übersicht ist nicht juristisch verbindlich — sie soll Ihnen das Lesen der vollständigen Satzung erleichtern. Maßgeblich ist immer der eingetragene Wortlaut.

Fragen zur Satzung?

Vor allem zu Beitragsfragen oder Mitgliederrechten — wir helfen gern.

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